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Das Bonus-Prämien-System für den Empfehlungsgeber:

Üblicher Weise wird zwischen dem Berater und seinem Empfehlungsgeber ein "Bringer-Bonus" vereinbart, sprich, wenn aus der Neukunden-Empfehlung des Empfehlungsgebers auch tatsächlich ein neuer Kunde für den Berater wird, ist für diese Vermittlung meist ein Bonus fällig, der in vielfältiger Weise ausfallen kann.

Übliche Bonusarten sind z. b. Bargeld, Reise-, Tank- u. Einkaufsgutscheine, Geschenksprämien, oder sonstige Vorteile die letztendlich alle eine Form der "Entlohnung" für die Mühe des Empfehlungsgebers darstellen. Die Bonusart wird zwischen Berater und Empfehlungsgeber vereinbart.
 

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